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Führerschein ab 17 - statt bis 18 warten.

Begleitetes Fahren (BF17)

Inhalt

Alles, was du über BF17 wissen musst.

Den Führerschein schon mit 17 machen

Es gibt zahlreiche Aktivitäten, die erst ab einem Alter von 18 Jahren erlaubt sind, obwohl man sich schon viel früher darauf freut. Das Autofahren gehört definitiv dazu! Doch seit der Gesetzgeber das Begleitete Fahren (BF 17) ins Leben gerufen hat, gibt es eine Möglichkeit, den Führerschein bereits mit 17 zu erwerben. Ab einem Alter von 16 ½ Jahren ist es daher für dich möglich, mit der Fahrausbildung zu starten. Erst wenn du 16 Jahre und 9 Monate alt bist, darfst du die theoretische Prüfung absolvieren.  

Die Vorgehensweise gestaltet sich folgendermaßen: Nach erfolgreich abgelegter Prüfung wird dir bereits im Alter von 17 Jahren eine provisorische Fahrerlaubnis in Form einer Prüfungsbescheinigung ausgestellt. Allerdings musst du dich in diesem Fall in Begleitung eines volljährigen Fahrers oder einer Fahrerin ans Steuer setzen.

Die Auflage, nur in Begleitung zu fahren, entfällt mit Erreichen deines 18. Lebensjahres. Ab diesem Zeitpunkt überreicht dir die zuständige Führerscheinstelle den EU-Kartenführerschein

Das solltest du bei der Wahl der Begleitung wissen:

Anforder­ungen an die Begleitperson

Der Grundgedanke von BF17 ist, dass Jugendliche von den Erfahrungen der Erwachsenen profitieren können. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich dabei um Eltern, Bekannte oder Mitarbeitende des Ausbildungsbetriebs handelt. Es kommt vielmehr darauf an, dass sie bestimmte folgenden Voraussetzungen erfüllen. Tun sie dies, dann können sie ohne Weiteres deine Begleitpersonen bei BF 17 werden.

Es gibt übrigens kein gesetzliches Limit für die Benennung von Begleitpersonen. Es bietet sich insofern an, möglichst viele zu benennen. Achte darauf, dass du beim Antrag für jede Begleitperson ein Beiblatt benötigst. Dies musst du ggf. dann mehrmals ausdrucken.

Voraus­setzungen

Antworten auf Fragen, die du vielleicht zum Thema BF17 hast

Häufig gestellte Fragen

Far far away, behind the word mountains, far from the countries Vokalia and Consonantia, there live the blind texts. Separated they live in Bookmarksgrove right at the coast

Die Theorieprüfung darf frühestens 3 Monate vor deinem 17./18. Geburtstag absolviert werden, während die praktische Prüfung maximal 1 Monat vor deinem 17./18. Geburtstag abgelegt werden kann. Wenn du die Prüfungen erfolgreich bestanden hast, wird dir die Prüfbescheinigung ausgestellt. Mit der Ausstellung beginnt auch deine zweijährige Probezeit.

Es besteht keinerlei Einschränkung bezüglich der Anzahl der Begleitpersonen, die du für das BF17-Programm auswählst. In der Regel werden zwei Begleitpersonen benannt, jedoch musst du in deinem Antrag mindestens eine Person angeben. Um sicherzustellen, dass du möglichst oft die Gelegenheit hast, selbst hinter dem Steuer zu sitzen, solltest du darüber nachdenken, weitere Begleitpersonen anzugeben. Denn je mehr Personen auf der Prüfungsbescheinigung eingetragen sind, desto häufiger kannst du die Chance nutzen, Fahrpraxis zu sammeln!

Nein - wenn man von den geringfügigen Verwaltungsgebühren absieht. zu Beginn erhalten 17-Jährige eine sogenannte "Prüfungsbescheinigung", auf der die Begleitpersonen eingetragen sind. Nach erfolgreich absolvierter Fahrprüfung erhältst du eine Bestätigung, die du bei deiner Gemeinde vorlegen musst. Dann bekommst du die Prüfungsbescheinigung ausgehändigt.

Ja, es gibt Einschränkungen. Als Teilnehmer des BF17-Programms darfst du mittlerweile unter Einhaltung der deutschen Begleitauflagen auch in Österreich Auto fahren. Es ist jedoch dringend zu empfehlen, dies vorher mit deiner Haftpflichtversicherung abzuklären.

Wenn du gegen die Fahrerlaubnis-Verordnung verstößt, begehst du einen schwerwiegenden Verstoß. Das hat zur Folge, dass dir die Fahrerlaubnis entzogen wird. Wenn dieser Verstoß während der Probezeit auftritt (was sehr wahrscheinlich ist), droht dir neben einem Bußgeld auch eine Verlängerung der Probezeit. Zusätzlich musst du vor Neuerteilung der Fahrerlaubnis ein Aufbauseminar absolvieren und erhältst einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg. Es wird daher dringend davon abgeraten, derartige Eskapaden zu begehen!

In jedem Falle muss die Versicherungspolice für das von dir genutzt Auto angepasst werden. In machen Fällen ist im Versicherungsvertag ein Mindestalter des Fahrers oder der Fahrerin genannt, weil dies mit geringeren Versicherungsbeiträgen belohnt wird. Falls das nicht angepasst wird, könntest du im Schadensfalle große Probleme bekommen.

Nein, du bist und bleibst in jedem Falle selbst für das Führen des Fahrzeugs verantwortlich. Bei jedwedem Verstoß haftest du selbst.

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